Aktuelle Ausgaben der Mieterzeitung

Der Deutsche Mieterbund veröffentlicht im Rahmen einer regelmäßig erscheinenden Mieterzeitung auch viele aktuelle wohnungspolitische und mietrechtlich interessante Artikel aus NRW.

Download-Angebot unseres Dachverbandes in Berlin

Download-Angebot unseres Landesverbandes

Verteilerschlüssel

Schätzungsweise 30 Millionen Betriebskostenabrechnungen werden Jahr für Jahr verschickt. Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Frage nach dem richtigen Verteilerschlüssel. Wie werden die Kosten, die für das ganze Haus angefallen sind, auf die einzelnen Mietparteien richtig verteilt?

Für die Heizkosten schreibt eine Verordnung vor, dass mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch verteilt werden müssen. Hierzu sind alle Wohnungen mit Erfassungssystemen, wie Heizkostenverteiler, ausgerüstet, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent der Heizkosten werden nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab verteilt, meistens nach Quadratmetern, also der Wohnfläche. Der Vermieter legt den konkreten Aufteilungsmaßstab, zum Beispiel 50 zu 50, einmalig fest. Ändern kann er die Aufteilung nur ausnahmsweise, zum Beispiel nach einer energetischen Modernisierung.

Bei älteren Gebäuden ist lt. DMB eine Aufteilung von 70 Prozent nach Verbrauch und 30 Prozent nach Wohnfläche zwingend vorgeschrieben. Voraussetzung ist, dass das Gebäude die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllt, mit Öl oder Gas geheizt wird und freiliegende Heizleitungen überwiegend gedämmt sind.

Grundsteuer, Hausmeister, Versicherungen, Gartenpflege, Hausreinigung, Aufzug, usw., werden entweder nach Wohnfläche oder nach Personenzahl auf die Mieter im Haus verteilt. Entscheidend ist immer, was im Mietvertrag steht. Fehlt hier eine entsprechende Regelung, gilt im Zweifel die Wohnfläche als richtiger Verteilerschlüssel. Verbrauchsabhängig können allenfalls die Kosten für Wasser/Abwasser verteilt werden. Voraussetzung ist dann aber, dass alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgerüstet sind. Ist das nicht der Fall, müssen auch die Wasserkosten nach Fläche oder Personenzahl verteilt werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel  02381/ 200 56

Geschäftsstelle

Mieterverein Hamm
und Umgebung e. V.
Gutenbergstraße 2
59065 Hamm

Tel:  02381/ 200 56
Fax: 02381/ 200 58

Öffnungszeiten

Montag + Donnerstag
9 bis 12 Uhr

Dienstag + Freitag
10 bis 12 Uhr  + 15 bis 17 Uhr

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen